Auch wenn es zwischenzeitlich keine freien Stellen im Musikum zu besetzen gibt, kann sich das rasch ändern. Schauen Sie deshalb öfters mal bei uns rein!
Falls wir gerade Stellen anbieten können, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen. Dazu brauchen wir von Ihnen den ausgefüllten
> Fragebogen zur Datenerfassung, den sie am besten ihren Bewerbungsunterlagen beifügen.
Die Schulen des Musikum bieten professionellen Musikunterricht für alle gängigen Instrumente, aber auch für Gesang und Tanz an. Hohe Qualität ist unser Anspruch. Unsere 400 Lehrkräfte haben Ihre künstlerische und pädagogische Ausbildung an Universitäten und Konservatorien absolviert und bürgen für einen anspruchsvollen Unterricht. Unsere SchülerInnen gewinnen nicht nur regelmäßig Preise und Auszeichnungen bei Musikwettbewerben, sondern bilden auch das große Reservoir für die nachhaltige Musikkultur des Landes Salzburg.
1. Schritt: Die Bewerbung
Bitte lesen Sie zuerst das
> Informationsblatt - Stellenausschreibungen durch.
2. Schritt:
Die Lehrprobe - Instrumental und Gesangsunterricht
In der Lehrprobe werden die fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten der BewerberInnen durch eine Kommission beurteilt. Die Lehrprobe besteht meistes aus vier Teilen, die Reihenfolge kann sich je nach Anzahl der Bewerbungen ändern.
• Die Bewerber/innen geben ein Feedback von max. 5 Minuten zu einem Vorspiel einer/eines fortgeschrittenen Schülerin/Schülers
• Unterricht mit der/dem fortgeschrittenen Schüler/in – 15 Minuten
• Gruppenunterricht – 15 Minuten
• Pädagogisches Gespräch – 15 Minuten
• Vorspiel von 2-3 Werken verschiedener Stilrichtungen aus verschiedenen Epochen, wobei ein langsamer Satz im Programm sein muss.
Klavier
Bei der Klavierlehrprobe wird zusätzlich auch die Korrepetition bewertet. Ein Stück, das auch ein Solostück sein kann, wird eine Woche vor der Lehrprobe zugeschickt und bei der Lehrprobe vorgespielt.
Die Lehrprobe – Elementares Musizieren
In der Lehrprobe werden die fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten der BewerberInnen durch eine Kommission beurteilt. Die Lehrprobe besteht aus drei Teilen, die Reihenfolge kann sich je nach Anzahl der Bewerbungen ändern.
• Unterricht mit der Gruppe – 15 Minuten
• Pädagogisches Gespräch – 15 Minuten
• Vorspiel /Vorsingen Programm nach eigener Wahl
Die Lehrprobe – Musikkunde
In der Lehrprobe werden die fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten der Bewerber/innen durch eine Kommission beurteilt. Die Lehrprobe besteht aus drei Teilen, die Reihenfolge kann sich je nach Anzahl der Bewerbungen ändern.
• Unterricht mit der Gruppe – 15 Minuten
• Pädagogisches Gespräch – 15 Minuten
• Schriftlicher Test – Musikkundekenntnisse bis zum Niveau Musikum Gold
Kommission
Die Kommission bewertet nach einem Punktesystem, das im >Lehrprobenprotokoll angeführt ist. Das Lehrprobenprotokoll, das inhaltlich entsprechend den Fächern angepasst ist, enthält auch die Leistungskriterien, nach denen bewertet wird. Der Punkteabstand darf zum nächsthöheren bzw. nächsttieferen Wert nicht mehr als 4 Punkte betragen.
Die Kommission besteht meist aus:
• Landesdirektor
• Direktor/in des jeweiligen Sprengels
• Fachgruppenleiter/in
• Fachlehrer/in, wenn die/der Fachgruppenleiter/in ein anderes Instrument unterrichtet
• Die jeweilige Lehrperson, nur, wenn es sich um eine Karenzbesetzung handelt
• Fachinspektor/in der Bildungsdirektion – beratend ohne Stimme
3. Schritt: Der Anstellungsvertrag
Nach erfolgreich bestandener Lehrprobe erhalten Sie vom Musikum einen Anstellungsvertrag nach den vorgegebenen Richtlinien und mit zweijähriger Probezeit. Nach erfolgreicher Probezeit geht Ihr Dienstverhältnis in ein unbefristetes über. Ihr Dienstverhältnis ist das Angestellten-Dienstverhältnis, in dem Sie in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vertragslehrkräfte im Öffentlichen Dienst bezahlt werden.
4. Schritt: Probezeit 2 Jahre
Zu Ihrer Unterstützung in der Probezeit stehen Ihnen die Fachgruppenleiter/innen, Musikschuldirektor/innen und der Betriebsrat zur Verfügung.
Auswahl zur Lehrprobe
Für die Auswahl zur Lehrprobe gehen wir nach folgenden Kriterien vor:
1. Priorität: Interne Bewerbungen
2. Priorität: Bewerbungen mit IGP-Abschlüssen
3. Priorität: Bewerbungen ohne IGP
Weitere Kriterien sind interessante Zusatzqualifikationen und eine längerfristige Arbeitserlaubnis. Je nach Anzahl der Bewerbungen werden in der Reihenfolge der Prioritäten Bewerber/innen zur Lehrprobe eingeladen. Bei wenig Bewerbungen werden auch Bewerber/innen der Priorität 3 eingeladen bzw. wenn diese über eine für die jeweilige Region interessante Zusatzqualifikation verfügen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass interne Bewerber/innen bei gleicher Qualifikation vorgezogen werden! Ihre Entlohnung entspricht dem Entlohnungsschema für Vertragslehrer/innen im öffentlichen Dienst. Gemäß Ihrer Ausbildung werden Sie in eine der Entlohnungsgruppen l2a2, l2a1 oder l3 eingestuft.